Praktika im Ausland
Praktika im Ausland können durch das Erasmus- oder Promos-Programm finanziell unterstützt werden. Praktika im außereuropäischen Ausland werden mehrheitlch über das Promos-Programm gefördert. Im Erasmus-Programm werden hauptsächlich Praktika in den Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen, Nordmazedonien und der Türkei gefördert. Es stehen zudem begrenzte Mittel für Partnerländer zur Verfügung. Dies sind Länder die nicht zur EU oder dem EWR gehören.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung von Erasmus-Praktika?
Gefördert werden studienbezogene qualitativ hochwertige Praktika mit einer Laufzeit von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten. Die Mehrzahl der Praktika findet in Unternehmen statt, aber auch Praktika in Organisationen oder kulturellen Einrichtungen sind förderfähig.
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 640,00 und 750 Euro pro Monat richtet sich nach dem Zielland.
Sind Einrichtungen von der Förderung ausgeschlossen?
Von der Erasmus-Förderung definitiv ausgeschlossen sind Praktika in den folgenden Einrichtungen:
- Europäische Institutionen und Organisationen
- Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme
- nationale Einrichtungen wie Botschaften, Konsulate
- und deutsche Botschaftsschulen.
Praktika in deutschen Unternehmen/Einrichtungen im Ausland sind generell förderwürdig. Allerdings muss das Praktikum einen transnationalen Charakter aufweisen.
Ausgeschlossen sind Praktika in Unternehmen, die ein Praktikantengehalt aus EU-Mitteln zahlen, da eine Doppelfinanzierung aus EU-Mitteln ausgeschlossen ist
Wo finde ich die für die Bewerbung notwendigen Unterlagen?
Das Büro für EU-Auslandspraktika an der Leibniz Universität Hannover koordiniert den europaweiten Praktikantenaustausch für die HBK Braunschweig und vergibt die MIX IT-Stipendien. Über diese Homepage der Leibniz Universität Hannover erhalten Sie weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zu Auslandspraktika.
Wann und wo kann ich mich bewerben?
Bewerbungen müssen zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig und unterschrieben an der HBK im International Office abgegeben werden. Von dort wird die Bewerbung an das EU-Hochschulbüro weitergeleitet.
Personen, die ein Praktikum außerhalb der EU planen, sollten sich deutlichen früher, am besten 6 Monate vor dem Beginn oder früher bewerben, um Zeit für die Visumsvorbereitungen zu haben.
Eine Praktikumsförderung nach Beendigung des Studiums (als Graduierte*r) ist möglich, wenn eine Bewerbung vor der Exmatrikulation eingereicht wird. Ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Praktikumsstelle, gefunden, kann eine sog. Kurzbewerbung eingereicht werden. Nach Einreichung der Kurzbewerbung muss die Bewerbung und das Praktikum innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden.
Was muss ich für die Bewerbung einreichen?
Zu einer Bewerbung gehören:
- ein Bewerbungsformular (umfangreiches Formular inkl. Motivation und Vorbereitung)
- das Training Agreement for Traineeships (fungiert als Praktikumsvereinbarung)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Exmatrikulationsbescheining (nur bei Graduierten)
- Nachweis über bisherige Erasmus-Fördermonate (nur, bei vorangegangener Erasmus-Förderung)
zur Kurzbewerbung gehören:
- Bewerbungsformular Kurzbewerbung
- Immatrikulationsbescheinigung
Kontakt
Susanne Fleischhacker
Raum: 14/110
montags 10-12 Uhr
und nach Vereinbarung