Praktika im Ausland

Praktika im Ausland können finanziell unterstützt werden. Wollen Sie ein Praktikum außerhalb von Europa und assoziierten Ländern durchführen, dann können Sie über das Promos-Programm eine Förderung beantragen. Soll ihr Praktikum in einem  EU-Mitgliedsstaats sowie in den EWR-Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen sowie Mazedonien und der Türkei stattfinden, dann können Sie sich auf eine Erasmus-Praktikumsförderung bewerben.

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung von Erasmus-Praktika?

Gefördert werden studienbezogene qualitativ hochwertige Praktika mit einer Laufzeit von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten. Die Mehrzahl der Praktika findet in Unternehmen statt, aber auch Praktika in Organisationen oder kulturellen Einrichtungen sind förderfähig.

Die Höhe der Förderung liegt zwischen 640,00 und 750 Euro pro Monat richtet sich nach dem Zielland.

Sind Einrichtungen von der Förderung ausgeschlossen?

Von der Erasmus-Förderung definitiv ausgeschlossen sind Praktika in den folgenden Einrichtungen:

  • Europäische Institutionen und Organisationen
  • Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme
  • nationale Einrichtungen wie Botschaften, Konsulate
  • und deutsche Schulen.

Praktika in deutschen Kulturinstituten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Geförderte Praktika dürfen nicht in Unternehmen stattfinden, die anderweitig aus EU-Förderprogrammen profitieren oder Lobbyarbeit auf EU-Ebene betreiben.

Wo finde ich die für die Bewerbung notwendigen Unterlagen?

Das Büro für EU-Auslandspraktika an der Leibniz Universität Hannover koordiniert den europaweiten Praktikantenaustausch für die HBK Braunschweig und vergibt die MIX IT-Stipendien. Über diese Homepage der Leibniz Universität Hannover erhalten Sie weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen zu Auslandspraktika.

Wann und wo kann ich mich bewerben?

Bewerbungen müssen zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig und unterschrieben an der HBK im International Office abgegeben werden. Von dort wird die Bewerbung an das EU-Hochschulbüro weitergeleitet.

Eine Praktikumsförderung nach Beendigung des Studiums (als Graduierte*r) ist möglich, wenn eine Bewerbung vor der Exmatrikulation eingereicht wird. Ist zu diesem Zeitpunkt noch keine Praktikumsstelle, gefunden, kann eine sog. Kurzbewerbung eingereicht werden. Die Unterlagen der praktikumsgebenden Einrichtung können nachgereicht werden. Nach Einreichung der Kurzbewerbung hat man 12 Monate Zeit, um das Praktikum durchzuführen.

Was ist zu beachten, wenn ich nach Großbritannien möchte?

Großbritannien ist seit dem 01.01.2021 nicht mehr Mitglied der EU.
Es gibt für Erasmus-Praktikant*innen neue Regelungen für die Visa. Nach unserem jetzigen Kenntnisstand ist die Antragstellung kompliziert und langwierig. Interessierte Studierende müssen sich deshalb bitte deutlich früher als oben angemerkt bewerben, um Zeit für die Visumsvorbereitungen zu haben. Wie viel Zeit eingeplant werden muss, kann zur Zeit nicht gesagt werden. Je eher desto besser.

Was muss ich für die Bewerbung einreichen?

Zu einer Bewerbung gehören: 

  • ein Bewerbungsformular (umfangreiches Formular inkl. Motivation und Vorbereitung)
  • Kurzbewerbungsformular (nur Studierende, die kurz vor der Exmatrikulation stehen und noch nicht alle Unterlagen einreichen können)
  • das Training Agreement for Traineeships (fungiert als Praktikumsvereinbarung)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Exmatrikulationsbescheining (nur bei Graduierten)
  • Nachweis über bisherige Erasmus-Fördermonate (nur, bei vorangegangener Erasmus-Förderung)

Kontakt

Stabsstelle International Office und regionale Entwicklung
Susanne Fleischhacker
Raum: 14/110
Sprechzeiten
montags 10-12 Uhr
und nach Vereinbarung
+49 531 391 9141