Rückmeldung

Fristen

Rückmeldung WintersemesterRückmeldung Sommersemester
bis 15. Augustbis 15. Februar
verspätete Rückmeldung mit schriftlichem Antrag bis 30. Septemberverspätete Rückmeldung mit schriftlichem Antrag bis 31. März
ohne Rückmeldung Exmatrikulation mit Ablauf 30. Septemberohne Rückmeldung Exmatrikulation mit Ablauf 31. März

 

Voraussetzungen für die Rückmeldung

Die Information zur Rückmeldung und die Höhe der Semestergebühren erfolgt jedes Semester per E-Mail an den HBK-Account. Wer die Rückmeldefrist versäumt hat, erhält eine Mahnung und kann einen verspäteten Rückmeldeantrag durch Überweisung der Semestergebühren und ggf. Langzeitstudiengebühren/Seniorengebühr stellen. Die Verspätung ist in einem formlosen schriftlichen Antrag per Mail zu begründen, eine Rückmeldung durch das Immatrikulationsamt erfolgt hierzu nur bei Rückfragen. Ohne Rückmeldung tritt die Exmatrikulation kraft Gesetzes als unmitttelbare Rechtsfolge des § 19 Absatz 6 Satz 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz ein.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ändert sich in der Regel in jedem Semester und wird rechtzeitig vor Beginn der Rückmeldefrist per E-Mail und auf der Website bekannt gegeben.

Der Rückmeldebeitrag setzt sich zusammen aus dem Semesterbeitrag zuzüglich ggf. zu entrichtender Langzeitstudiengebühren in einheitlicher Höhe von 500 Euro  oder  ggf. der Seniorengebühr in Höhe von 800 Euro.

Beitragskonto für die Rückmeldung

Empfänger: HBK Braunschweig
NordLB
BIC NOLADE2H
IBAN DE 6725 0500 0000 0149 3949

Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer und Ihr Name – dies ist für die automatisierte Zuordnung des Beitrags zwingend erforderlich!

Nach Geldeingang auf dem Beitragskonto der Hochschule und der Zuordnung der Zahlung werden die Studienbescheinigungen im Studienportal HISinOne ca. drei Wochen nach der Überweisung generiert.

Rückmeldung an der TU Braunschweig

An der Technischen Universität (TU) Braunschweig müssen sich nachstehende Studierende zurückmelden und dort den Beitrag entrichten:

a) Studierende mit Hauptfach an der TU Braunschweig
b) Studierende mit dem Hauptfach Bachelor Medienwissenschaften

Nach erfolgter Rückmeldung an der TU Braunschweig bitte die Studienbescheinigung per E-Mail bis spätestens 15. September für das Wintersemester bzw. 15. März für das Sommersemester an das Immatrikulations- und Prüfungsamt der HBK i-amt@hbk-bs.de senden.

Erst danach sind die Aktualisierung der HBK-Card und der Ausdruck der Studienbescheinigungen im Studienportal HISinOne der HBK Braunschweig möglich.

c) Studierende mit Nebenfach an der TU Braunschweig

Bitte zunächst die Rückmeldung an der HBK Braunschweig durchführen, im zweiten Schritt muss dann die Studienbescheinigung der HBK Braunschweig an der TU Braunschweig als Nachweis vorgelegt werden.

Erklärung zur Kenntnisnahme der Sicherheitsbestimmungen

Die Sicherheitserklärung ist jedes Semester abzugeben.

Die Erklärung soll unterschrieben per E-Mail an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Marion Zinke
Persönliche Sprechzeiten:
Gebäude 16, Raum 008
Montag und Dienstag 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Montag - Freitag:
+49 531 391 9154