Freie Kunst, Diplom
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Diplomprüfungsordnung DPO FK 2020 [pdf]
Die Professionalisierungsrichtlinie für den Diplomstudiengang Freie Kunst DPO FK 2020 finden Sie als Anlage 1 ab Seite 59 (PDF-Seite 14) der Bachelorprüfungsordnung vom 29.09.2021 (Verkündungsblatt 9/2021) [pdf].
Künstlerisch/Wissenschaftlich/Professionalisierung
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.
Der Professionalisierungsbereich ist modular aufgebaut und unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Bis zum Ende des Studiums sind insgesamt 30 Credit Points (CP) zu erlangen, jede Lehrveranstaltung (LV) ist dabei mit 3 CP, jedes Modul mit 6 CP dotiert. Die Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich unbenotet:
- Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) sind alle Lehrveranstaltungen des Professionalisierungsbereichs aufgeführt.
- Die Modulbescheinigungen finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes.
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
- Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrums können Sie sich im Professionalisierungsmodul „Sprache und Medien“ anerkennen lassen. Hierzu reichen Sie einfach das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". - Der Einführungs-Deutschkurs für ausländische Studierende ist in der Professionalisierung nicht anerkennbar.
WICHTIG:
- Haben Sie den Professionalisierungsbereich bei Ihrer Studienverlaufsplanung von Anfang an mit im Blick und belegen Sie regelmäßig Seminare! Thematisch beliebte Kurse sind oft schnell ausgebucht – schieben Sie den Besuch der Seminare nicht ans Ende Ihres Studiums, da es keine Garantie gibt, immer auch in die (gewünschten) Kurse zu kommen.
- Um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten, sind die Dozent*innen des Professionalisierungsbereichs durchgängig externe Lehrbeauftragte. Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen daher immer in unmittelbarem Anschluss an die absolvierte Lehrveranstaltung unterzeichnen, da die Dozent*innen später oft nicht mehr erreichbar sind und es ohne unterzeichnete Modulbescheinigung keinen Beleg über Ihre erfolgreiche Teilnahme gibt!
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* Studienbeginn ab WiSe 2019/20. Bei Fragen zum Professionalisierungs-bereich vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Fach.
Die künstlerische Zwischenprüfung gilt automatisch als angemeldet. Die Abmeldung ist nur aus triftigem Grund möglich. Das Formular für die Abmeldung finden Sie in dem PDF "Modulbescheinigungen DPO FK 2020."
Sommersemester 2025
Abmeldung möglich bis | Sonntag, 15.06.2025 |
Prüfungstermin | Noch nicht terminiert |
Der Besuch von vier Plenen in mindestens zwei unterschiedlichen Fachklassen im Verlauf des zweiten Semesters ist verpflichtend.
Nur im Sommersemester (4., 6. u. 8. Semester):
Zur Studienstufenpräsentation der Studienstufen 1 bis 4 gilt jede und jeder Studierende des Diplomstudiengangs als zugelassen, sofern keine Abmeldung aus triftigem Grund oder Beurlaubung erfolgt ist. Dies bedeutet, dass Sie automatisch zur Studienstufenpräsentation angemeldet sind!
Das entsprechende Bewertungsprotokoll für den Abschluss der jeweiligen Studienstufe finden Sie in den Modulbescheinigungen.
Die Abgabe mit der Unterschrift der/des Fachklassenlehrenden muss bis zum 30.09. im Immatrikulations- und Prüfungsamt erfolgt sein.
Das Modul kann freiwillig als Zusatzqualifikation studienbegleitend (3. bis 9. Semester) absolviert werden
(§ 7 der Diplomprüfungsordnung Freie Kunst in der Fassung vom 17.09.2020 - Verkündungsblatt 10/2020).
Im Rahmen des Moduls ist ein Praktikum von 240 Stunden verpflichtend.
Zugangsvoraussetzungen:
Nachweis des Bestehens der künstlerischen Zwischenprüfung; erfolgreicher Abschluss der Studienstufe 1
Erfolgreiche Teilnahme an einem Aufnahmegespräch
Für Informationen zum Aufnahmegespräch und weitere Informationen zur Zusatzqualifikation wenden Sie sich an Prof. Martin Krenn unter diesem Link.
Anmeldezeitraum für die wissenschaftlichen Module: | |
Sommersemester | 01.05. - 15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Zusatzprüfungen.
Meldung zur Modulprüfung [pdf]
Meldung zur Modulprüfung DPO 2020 [pdf] (Studienbeginn ab 01.10.2020)
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen [pdf] (außer Abschlussarbeiten)
Die Diplomprüfung wird jeweils im Verlauf des Sommersemesters abgenommen. Sie besteht aus
- der Bearbeitung der Diplomarbeit mit selbst gestellter Aufgabenstellung im Verlauf des zweiten Semesters der Studienstufe 5 und Präsentation der Ergebnisse in Einrichtungen der Hochschule. Auf Antrag kann in Ausnahmefällen der Prüfungsausschuss auch einen externen Ort zulassen.
- der Dokumentation der Studienergebnisse unter Berücksichtigung der Studienstufen 1 bis 5 in sechs Exemplaren,
- der Argumentation und Verteidigung der Diplomarbeit (mit integriertem wissenschaftsbasierten Diskurs) sowie der Dokumentation.
(Quelle: § 20 Absatz 1 der Diplomprüfungsordnung in der Fassung vom 17.09.2020 - Verkündungsblatt 10/2020).
Anmeldeschluss Sommersemester 2025: |
Mittwoch, 15.01.2025 |
Nachreichung von fehlenden Studien- und Teilnahmenachweisen (Modulbescheinigungen)
Abgabe der Dokumentationen der Studienergebnisse | Termin wird nachgereicht |
Prüfungswoche(n) | Termine werden nachgereicht |
Die Termine der Prüfungen werden den Studierenden per E-Mail bekanntgegeben.
Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Dr. Burkhard Krüger.
Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.
Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]
Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.
Kontakt
Jens Kuschminder
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
+49 531-391-9129