Medienwissenschaften B.A.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Bachelor of Arts - Medienwissenschaften - HBK BS [pdf]
Bachelor of Arts - Medienwissenschaften - TU BS APO 1209 [pdf]
Bachelor Medienwissenschaften - TU BS APO 1251a (nichtamtliche Lesefassung) [pdf]
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst. Für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll aus dem obigen PDF entsprechend der Anmeldung auszudrucken und zusammen mit der Prüfungsleistung abzugeben.
Der Professionalisierungsbereich ist modular aufgebaut und unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Bis zum Ende des B.A.-Studiums sind insgesamt 24 Credit Points (CP) zu erlangen, jede Lehrveranstaltung (LV) ist dabei mit 3 CP, jedes Modul mit 6 CP dotiert. Die Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich unbenotet:
- Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) sind alle Lehrveranstaltungen des Professionalisierungsbereichs aufgeführt.
- Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Module finden Sie im Modulkatalog.
- Die Modulbescheinigungen finden Sie im Downloadbereich des Prüfungsamtes.
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft" finden Sie hier.
- Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrums können Sie sich im Professionalisierungsmodul „Sprache und Medien“ anerkennen lassen. Hierzu reichen Sie einfach das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". - Der Einführungs-Deutschkurs für ausländische Studierende ist in der Professionalisierung nicht anerkennbar.
WICHTIG:
- Haben Sie den Professionalisierungsbereich bei Ihrer Studienverlaufsplanung von Anfang an mit im Blick und belegen Sie regelmäßig Seminare! Thematisch beliebte Kurse sind oft schnell ausgebucht – schieben Sie den Besuch der Seminare nicht ans Ende Ihres Studiums, da es keine Garantie gibt, immer auch in die (gewünschten) Kurse zu kommen.
- Um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten, sind die Dozent*innen des Professionalisierungsbereichs durchgängig externe Lehrbeauftragte. Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen daher immer in unmittelbarem Anschluss an die absolvierte Lehrveranstaltung unterzeichnen, da die Dozent*innen später oft nicht mehr erreichbar sind und es ohne unterzeichnete Modulbescheinigung keinen Beleg über Ihre erfolgreiche Teilnahme gibt!
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* Studienbeginn ab WiSe 2019/20. Bei Fragen zum Professionalisierungsbereich vor diesem Zeitpunkt wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Fach.
Modulbescheinigungen - Professionalisierung [pdf] (als Sammelmappe)*
Modulbescheinigungen - Professionalisierung [pdf] (als Portfolio)*
Zur optimalen Nutzung laden Sie das PDF (Sammelmappe oder Portfolio) auf Ihren Rechner und öffnen es dort.
Die Professionalisierungsrichtlinie für den Bachelor of Arts finden Sie als Anlage 1 ab Seite 59 (PDF-Seite 14) der Bachelorprüfungsordnung vom 29.09.2021 (Verkündungsblatt 9/2021) [pdf].
Das Praktikum muss nicht angemeldet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Vorgespräch mit der/dem Modulbeauftragten.
Meldefrist: | |
Sommersemester | 15.06. |
Wintersemester | 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Meldung zur Modulprüfung (PO 2017) [pdf]
Meldung zur Modulprüfung (PO 2019) [pdf]
Meldung TU Prüfungen [pdf]
Zusatzprüfungen [pdf]
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen (außer Abschlussarbeiten) [pdf]
Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen möglich. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.
Zusatzprüfungen müssen angemeldet werden, das entsprechende Formular ist unter "Anmeldung zu Modulprüfungen" zu finden.
Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen [pdf]
Hauptfach
Kontakt
Sandra Krumrey
Geb. 16 / Raum 006
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
+49 531 391 9127
Nebenfach
Kontakt
Marion Zinke
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
+49 531 391 9154
Nachteilsausgleich
Studierenden können bei Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist formlos per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss über die Prüfungsverwaltung (i-amt@hbk-bs.de) mit entsprechenden Nachweisen zu richten.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Prüfungsleistung eingereicht werden.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an die Teamleitung der Prüfungsverwaltung.
Informationen zum Nachteilsausgleich erhalten Sie auch bei der Sozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachsen.