Doppel- / Parallelstudium

Doppelstudium

Ein Doppelstudium an der HBK Braunschweig ist grundsätzlich möglich. In zulassungsbeschränkten Studiengängen muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem dargelegt wird, in welcher Weise die Ergänzung zum Erststudium sinnvoll ist und wie die Anforderungen beider Studiengänge vereinbart werden. Die jeweiligen Institute müssen dem Doppelstudium zustimmen.

Nicht zugelassen ist ein Doppelstudium für zwei Studiengänge im ersten Fachsemester.

Die Semestergebühren sind nur einmal zu entrichten.

Die Bewerbung ist über das Studienportal HISinOne vorzunehmen.

Parallelstudium

Ein Parallelstudium mit einem Studiengang an einer anderen Hochschule ist ebenfalls möglich. In diesem Fall ist der Verwaltungskostenbeitrag an beiden Hochschulen zu entrichten.

Ist die HBK Braunschweig Ersthochschule, sind die kompletten Semestergebühren hier zu entrichten. Ein Antrag mit Begründung für ein Parallelstudium ist nicht erforderlich.

Wird das Studium an der HBK Braunschweig nach Studienbeginn an einer anderen Hochschule aufgenommen, muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, in dem dargelegt wird, in welcher Weise die Ergänzung zum Erststudium sinnvoll ist und wie die Anforderungen beider Studiengänge vereinbart werden. Das jeweilige Institut an der HBK Braunschweig muss dem Parallelstudium zustimmen.

An der HBK Braunschweig ist der Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, ggf. müssen auch die Kulturtickets und die Semestertickets gezahlt werden.

Das gleichzeitige Studium des Nebenfaches (oder ggf. des Hauptfaches) an der Technischen Universität Braunschweig und der HBK Braunschweig im Rahmen eines Zwei-Fächer-Studiengangs ist kein Parallelstudium.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Marion Zinke
Persönliche Sprechzeiten:
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Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
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