Nachteilsausgleich

Studierenden können bei Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist formlos per E-Mail an den zuständigen Prüfungsausschuss über die Prüfungsverwaltung (i-amt@hbk-bs.de) mit entsprechenden Nachweisen zu richten.

Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor der Prüfungsleistung eingereicht werden.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an die Teamleitung der Prüfungsverwaltung.

Informationen zum Nachteilsausgleich erhalten Sie auch bei der Sozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachsen.

Kontakt

Kornelia Olsen - Teamleitung Prüfungsamt
Studium und Lehre
Gebäude 16, Raum 013
+49 531 391 9153