Nachteilsausgleich
Studierenden können bei (chronischer) Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs. Das Verfahren und die Regelungen an der HBK Braunschweig sind in einem Merkblatt zusammengefasst (Link zum Merkblatt) [pdf].
Die schriftliche Antragstellung kann formlos oder durch Ausfüllen des dem Merkblatt beiliegenden Formulars beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss per E-Mail an nachteilsausgleich@hbk-bs.de erfolgen.
Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bzw. Beginn der Bearbeitungszeit der Prüfungsleistung eingereicht werden.
Gern steht Ihnen die Teamleitung der Prüfungsverwaltung für Fragen zum Nachteilsausgleich und zur Antragstellung zur Verfügung (Link).
Informationen zum Nachteilsausgleich erhalten Sie auch bei der Sozialberatung des Studentenwerks OstNiedersachen (Link.)
Kontakt
Teamleitung Prüfungsverwaltung
Studium und Lehre
Gebäude 16, Raum 013