Beurlaubung

Termine und Nachweise

Die Antragstellung kann frühzeitig bereits während der Rückmeldefrist erfolgen. Spätester Termin für die Antragstellung ist im Sommersemester der 31. Mai, im Wintersemester der 30 November. Der Antrag auf Beurlaubung ist nur mit entsprechenden Nachweisen möglich.

Antrag auf Beurlaubung [pdf]

Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Auf Antrag können bei einer Beurlaubung wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland bzw. Praktikums Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und anerkannt werden.

Gründe für eine Beurlaubung

  • Kindererziehung
  • Schwangerschaft
  • Pflege Angehöriger
  • Erkrankung
  • Praktikum
  • Studienaufenthalt im Ausland

Anträge auf Befreiung von Beiträgen (AStA / Studentenwerk)

Jede/jeder beurlaubte Studierende ist während des Urlaubssemesters von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreit. Ggf. sind auf Antrag weitere Befreiungen möglich:

1. Befreiung vom AStA-Beitrag mit/ohne Semestertickets

2. Studentenwerksbeitrag

Nicht beurlaubte Studierende können sich nur von den Semestertickets befreien lassen, wenn sie sich im betreffenden Semester an mindestens 120 zusammenhängenden Tagen zu Studienzwecken außerhalb des Geltungsbereichs des/der jeweiligen Semestertickets aufhalten (Nachweis notwendig).

Antrag Ticketbefreiung ohne Beurlaubung [pdf]

Nach einer Beurlaubung und einer Befreiung von allen Beiträgen kann die Validierung der HBK-Card erst zu Beginn des Folgesemesters vorgenommen werden, da vorher keine Berechtigung vorliegt, die Fahrausweise zu nutzen.

Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge kann nur erfolgen, wenn dem Immatrikulations- und Prüfungsamt per Mail (i-amt@hbk-bs.de) ein Bild der neu validierten HBK-Card zugesandt wird.

Nebenfach an der TU Braunschweig

Wer mit einem Nebenfach auch an der TU Braunschweig immatrikuliert ist, muss nur einen Beurlaubungsantrag stellen. Der Beurlaubungsantrag wird dort gestellt, wo der Semesterbeitrag gezahlt wird.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Marion Zinke
Persönliche Sprechzeiten:
Gebäude 16, Raum 008
Montag und Dienstag 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Montag - Freitag:
+49 531 391 9154