Formular- und Downloadcenter

Auf dieser Seite finden Sie alle studienrelevanten Formulare und Ordnungen studiengangsübergreifend zusammengefasst.

Prüfungen

Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.

Professionalisierungsbereich / Profilbereich

                    
                                                 Modulbescheinigungen - Professionalisierung [pdf] (als Sammelmappe)

                                                 Modulbescheinigungen - Professionalisierung [pdf] (als Portfolio)

Diplom

Freie Kunst:                         

Modulbescheinigungen DPO FK [pdf]

Modulbescheinigungen DPO FK 2020 [pdf]  (Studienbeginn ab 01.10.2020)

  

 

Meisterschüler

Freie Kunst:                          

Modulbescheinigungen MSO 2022 [pdf]

 

  

 

Anrechnung:

Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen [pdf]

Zusatzleistungen und -prüfungen:

Bescheinigung über zusätzlich erbrachte Leistungen [pdf]

Bitte beachten Sie, dass Zusatzprüfung ebenfalls angemeldet werden müssen.
Meldeformular Zusatzprüfungen [pdf]

 

Urkunden, Zeugnisse, Diploma Supplement, Verzeichnis der bestandenen Module:

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift [pdf]

Der Antrag kann auch eingescannt als PDF mit den notwendigen Nachweisen an i-amt@hbk-bs.de geschickt werden.

In manchen Fällen kann es erforderlich sein, noch während des Bewertungszeitraums einer Prüfungsleistung eine vorläufige Bestätigung zum Bestehen zu erhalten (z. B. bei der Einschreibung an einer anderen Uni oder für den zukünftigen Arbeitgeber).
In dieser sogenannten "4,0-Bescheinigung" kann die/ der Prüfende bestätigen, dass die Prüfungsleistung mindestens mit der Note 4,0 bewertet wird und somit bestanden ist.
Bei einer Bachelor- oder Masterarbeit müssen beide Prüfenden unterschreiben.

Um eine 4,0-Bescheinigung auszustellen, ist den Prüfenden eine angemessene Lesezeit einzuräumen. Daher ist den Prüfenden frühzeitig mitzuteilen, dass diese benötigt wird und die Gründe hierfür dazulegen.

Wichtiger Hinweis:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine 4,0-Bescheinigung.
Eine 4,0-Bescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn Sie einfach nur vor Ende des Bewertungszeitraumes sicher sein wollen, dass Sie bestanden haben.

Vorabbescheinigung - "4,0-Bescheinigung" [pdf]