Datenschutz Nach Art. 37 der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) benennt die Behörde eine*n Datenschutzbeauftragte*n. Ihre bzw. seine Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus § 39 DSGVO: Überwachung der Einhaltung der DSGVO, anderer Datenschutzvorschriften sowie der Strategien zum Schutz personenbezogener Daten; Unterrichtung, Sensibilisierung und Beratung von Verantwortlichen und Beschäftigten,...