Transformation Design M.A.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.

Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.

Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle TD 2015 [pdf]

Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle TD 2024 [pdf] - Studienbeginn an 01.10.2024

 

Anmeldezeitraum: 
Sommersemester01.05. - 15.06.
Wintersemester01.12. - 15.01.

Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.

Meldung zur Modulprüfung PO2015 [pdf] 

Meldung zur Modulprüfung PO2024 [pdf] - Studienbeginn ab WS 2024/25

Nachteilsausgleich

Für die Masterarbeit gibt es keine Anmeldefrist. Die Zulassung kann jederzeit beantragt werden, wenn mindestens 75 Credit Points erworben wurden. 
Die Bearbeitungszeit beträgt für Studierende

  • mit Studienbeginn vor WS 2024/25 = 4 Monate (Fachspezifische Anlage 2015). Die Übergangsbestimmungen in § 8 der FA 2024 sind zu beachten!
  • mit Studienbeginn ab WS 2024/25 = 20 Wochen (Fachspezifische Anlage 2024) 

Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.

Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (MA) [pdf]

Zur Abnahme von Abschlussarbeiten berechtigte Personen [pdf]

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten [pdf]

Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Michael Grasshof.

Antrag auf Anrechnung / Anerkennung [pdf]

Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.

Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]

Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.

Antrag auf Erfassung zusätzlicher Leistungen [pdf]

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Jens Kuschminder
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
Montag - Freitag:
+49 531-391-9129