Visuelle Kommunikation
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Allgemeine Prüfungsordnung 2024 [pdf]
Fachspezifische Anlage Visuelle Kommunikation 2019 [pdf] (Studienbeginn vor WS 2024/25)
Fachspezifische Anlage Visuelle Kommunikation 2024 [pdf] (Studienbeginn ab WS 2024/25)
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.
Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle 2019 [pdf] (1-Fach-Bachelor)
Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle 2019 [pdf] (VK als Nebenfach)
Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokoll 2024 [pdf] (1-Fach-Bachelor - Studienbeginn ab 01.10.2024)
Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokoll 2024 [pdf] (VK als Nebenfach - Studienbeginn ab 01.10.2024)
Der Professionalisierungsbereich ist modular aufgebaut und unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Bis zum Ende des B.A.-Studiums sind insgesamt 30 Credit Points (CP) zu erlangen, jede Lehrveranstaltung (LV) ist dabei mit 3 CP, jedes Modul mit 6 CP dotiert. Die Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich unbenotet:
- Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) sind alle Lehrveranstaltungen des Professionalisierungsbereichs aufgeführt.
- Die Modulbescheinigungen finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes.
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
- Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrums können Sie sich im Professionalisierungsmodul „Sprache und Medien“ anerkennen lassen. Hierzu reichen Sie einfach das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". - Der Einführungs-Deutschkurs für ausländische Studierende ist in der Professionalisierung nicht anrechenbar.
WICHTIG:
Haben Sie den Professionalisierungsbereich bei Ihrer Studienverlaufsplanung von Anfang an mit im Blick und belegen Sie regelmäßig Seminare! Thematisch beliebte Kurse sind oft schnell ausgebucht – schieben Sie den Besuch der Seminare nicht ans Ende Ihres Studiums, da es keine Garantie gibt, immer auch in die (gewünschten) Kurse zu kommen.
Um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten, sind die Dozent*innen des Professionalisierungsbereichs durchgängig externe Lehrbeauftragte. Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen daher immer in unmittelbarem Anschluss an die absolvierte Lehrveranstaltung unterzeichnen, da die Dozent*innen später oft nicht mehr erreichbar sind und es ohne unterzeichnete Modulbescheinigung keinen Beleg über Ihre erfolgreiche Teilnahme gibt!
Das Praktikum muss nicht angemeldet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Vorgespräch mit der/dem Modulbeauftragten.
Die notwenigen Modulbescheinigungen stehen im Formular- und Downloadcenter unter Modulbescheinigung zur Verfügung. Das Praktikum ist Teil des Professionalisierungsbereiches.
Wintersemester 2024/25
Anmeldeschluss | Mittwoch, 15.01.2025 (zusammen mit den anderen Modulprüfungen) |
Abgabetermin | Samstag, 15.03.2025 in digitaler Form |
Informationen zur digitalen Abgabe der
• Modulportfolios in folgenden Modulen: Grundlagenmodule, Themenzentrierte Projektarbeit 1 & 2, Kleine Praxis
Abgabe des Modulportfolios erfolgt in digitaler Form per Mail an i-amt@hbk-bs.de (PDF als Anhang oder Übersendung eines PowerFolder-Links)
• Dokumentation (Teilprüfungsleistung der Großen Praxis)
Abgabe der Dokumentation erfolgt in digitaler Form per Mail an i-amt@hbk-bs.de (PDF als Anhang oder Übersendung eines PowerFolder-Links)
Das gedruckte Exemplar der Dokumentation ist am Montag,17.03.2025, direkt bei den prüfenden Personen abzugeben.
Präsentationstermin Große Praxis: Dienstag, 01.04.2025 und Mittwoch, 02.04.2025
Sommersemester 2024
Anmeldeschluss: Samstag, 15.06.2024 (zusammen mit den anderen Modulprüfungen) |
Abgabetermin: Sonntag, 15.09.2024 in digitaler Form |
Informationen zur digitalen Abgabe der
• Modulportfolios in folgenden Modulen: Grundlagenmodule, Themenzentrierte Projektarbeit 1 & 2, Kleine Praxis
Abgabe des Modulportfolios erfolgt in digitaler Form per Mail an i-amt@hbk-bs.de (PDF als Anhang oder Übersendung eines PowerFolder-Links)
• Dokumentation (Teilprüfungsleistung der Großen Praxis)
Abgabe der Dokumentation erfolgt in digitaler Form per Mail an i-amt@hbk-bs.de (PDF als Anhang oder Übersendung eines PowerFolder-Links)
Das gedruckte Exemplar der Dokumentation ist am Montag,16.09.2024, direkt bei den prüfenden Personen abzugeben.
Präsentationstermin Große Praxis: Dienstag, 08.10.2024 und Mittwoch, 09.10.2024
Das Meldeformular finden Sie unter "Anmeldungen zu Modulprüfungen". Die alten Formulare sind nicht mehr gültig und werden nicht angenommen.
Anmeldezeitraum: | |
Sommersemester | 01.05. - 15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Beachten Sie auch die Hinweise zur digitalen Abgabe der Prüfungsleistung oben unter Projektmodule (Grundlagenmodule, TZP, Kleine & Große Praxis).
Meldung zur Modulprüfung (inklusive Große Praxen) - PO 2019 [pdf]
Meldung zur Modulprüfung (inklusive Große Praxen) - PO 2024 [pdf]
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen (außer Abschlussarbeiten) [pdf]
Die Bachelorarbeit kann nur zu den unten genannten Terminen angemeldet werden.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit setzt zudem voraus, dass die Ableistung des Praktikums nachgewiesen ist und mindestens 180 Credit Points erworben wurden. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.
Zu beachten ist, dass die Bachelorarbeit (Dokumentation) in gebundener Form sowie zusätzlich als PDF per E-Mail in der Prüfungsverwaltung abzugeben ist und die Arbeit hochschulöffentlich präsentiert werden muss. Die Bearbeitungsdauer beträgt 9 Wochen.
Darüber hinaus müssen die Module "Werkstattpraxis" und "Präsentation und Dokumentation" im gleichen Semester wie die Bachelorarbeit absolviert und abgeschlossen werden.
Informationsveranstaltung Wintersemester 2024/25 (Prof. Adler/Immatrikulations- und Prüfungsamt)
Dienstag, 25.06.2024, 18 Uhr
Anmeldung zur Teilnahme per E-Mail an Prof. Adler (g.adler@hbk-bs.de) und Frau Haase (c.haase@hbk-bs.de)
Bachelorarbeit im Wintersemester 2024/25
Anmeldeschluss | Montag, 21.10.2024 |
Bearbeitungszeit | 9 Wochen |
Abgabedatum | wird schriftlich durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt mitgeteilt |
Präsentationstermin | Mittwoch, 29.01.2025 und Donnerstag, 30.01.2025 |
Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Christin Haase.
Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.
Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]
Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.
Kontakt
Jens Kuschminder
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
+49 531-391-9129