Beurlaubung

Termine und Nachweise

Die Antragstellung kann frühzeitig bereits während der Rückmeldefrist erfolgen. Spätester Termin für die Antragstellung ist im Sommersemester der 31. Mai, im Wintersemester der 30 November. Der Antrag auf Beurlaubung ist nur mit entsprechenden Nachweisen möglich.

Antrag auf Beurlaubung [pdf]

Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Auf Antrag können bei einer Beurlaubung wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland bzw. Praktikums Studien- und Prüfungsleistungen erbracht und anerkannt werden.

Gründe für eine Beurlaubung

  • Kindererziehung
  • Schwangerschaft
  • Pflege Angehöriger
  • Erkrankung
  • Praktikum
  • Studienaufenthalt im Ausland

Anträge auf Befreiung von Beiträgen (AStA / Studentenwerk)

Jede/jeder beurlaubte Studierende ist während des Urlaubssemesters von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrages befreit. Ggf. sind auf Antrag weitere Befreiungen möglich:

1. Befreiung vom AStA-Beitrag mit/ohne Deutschlandsemesterticket

2. Studentenwerksbeitrag

Nicht beurlaubte Studierende können sich nur vom Deutschlandsemesterticket befreien lassen, wenn sie sich im betreffenden Semester mindestens drei Monate zu Studienzwecken außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschlandsemestertickets aufhalten (Nachweis notwendig).

Antrag Ticketbefreiung ohne Beurlaubung [pdf]

Nach einer Beurlaubung und einer Befreiung von allen Beiträgen kann die Validierung der HBK-Card erst zu Beginn des Folgesemesters vorgenommen werden.

Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge kann nur erfolgen, wenn die antragsstellende Person die Sperrung des Tickets in der dafür vorgesehenen App dem Immatrikulations- und Prüfungsamt per E-Mail (i-amt@hbk-bs.de) nachweist.

Nebenfach an der TU Braunschweig

Wer mit einem Nebenfach auch an der TU Braunschweig immatrikuliert ist, muss nur einen Beurlaubungsantrag stellen. Der Beurlaubungsantrag wird dort gestellt, wo der Semesterbeitrag gezahlt wird.

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Marion Zinke
Persönliche Sprechzeiten:
Gebäude 16, Raum 008
Montag und Dienstag 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Montag - Freitag:
+49 531 391 9154