KUNST.Lehramt B.A.
(in auslaufender Betreuung)
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Seit dem Wintersemester 2021/22 gibt es den neuen Bachelorstudiengang Kunstpädagogik an der HBK Braunschweig. Der Studiengang KUNST.Lehramt wird nur noch auslaufend betreut.
Studierende können noch bis zum 30.09.2024 ihr Studium nach der Fachspezifischen Anlage KUNST.Lehramt beenden, ab dem 01.10.2024 findet die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik Anwendung. In einem persönlichen Härtefall können Studierende auf Antrag bis max. 30.09.2025 nach der Fachspezifischen Anlage KUNST.Lehramt geprüft werden. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2024 eingegangen sein.
Ausnahme: Studierende, die zum Stichtag 30.09.2021 im 11. Fachsemester oder höher eingeschrieben waren, werden ab dem 01.10.2022 automatisch in die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik überführt. Die betroffenen Studierenden wurden bereits per E-Mail informiert.
Auf Antrag ist ein Wechsel in die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik auch vor dem Wintersemester 2024/25 möglich. Hierfür muss im Rahmen des künstlerischen Aufnahmeverfahrens (jährlich 01.02. - 15.03.) ein Bewerbungsantrag für den Studiengang Kunstpädagogik im Studierendenportal HISinOne abgegeben werden. Eine Bewerbungsmappe und die Teilnahme an der Zugangsprüfung entfällt. Bereichts erbrachte Studien- und Prüfungsleistunge können auf Antrag anerkannt werden.
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammen gefasst.
Für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll aus dem jeweiligen PDF entsprechend der Anmeldung auszudrucken und zusammen mit der Prüfungsleistung abzugeben.
Der Profilbereich unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, insgesamt sind 30 Credit Points (CP) zu erlangen.
- Der Pflichtbereich wird gänzlich an der TU studiert.
- Die Wahlpflichtmodule und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen werden sowohl von der HBK als auch von der TU angeboten.
- Im Wahlpflichtbereich müssen 2 Module studiert werden. Sie können frei aus den 11 angebotenen Modulen wählen, lediglich die Kombination des HBK-Moduls „Sprache & Medien“ mit dem TU-Modul „P5 Sprachen“ ist nicht möglich:
5 HBK-Module
- alle Lehrveranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV)
- die Modulbescheinigungen für die HBK-Module im Downloadcenter des Prüfungsamtes
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
6 TU-Wahlpflichtmodule
- detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module
- alle Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnisder TU
Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrumskönnen Sie sich anerkennen lassen, entweder im
- HBK-Modul „Sprache und Medien“: Hierzu reichen Sie das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". Ein bestandener Sprachkurs wird immer als eine Lehrveranstaltung (3 CP) anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen zwei- oder vierstündigen Kurs handelt.
- oder im TU-Modul „Sprachen“: Erläuterungen zur Anerkennung finden Sie hier.
Die Fachpraktische Prüfung muss spätestens eine Woche vor der Prüfung im Immatrikulations- und Prüfungsamt angemeldet werden.
Anmeldezeitraum: | |
Sommersemester | 01.05. - 15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Zusatzprüfungen und Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Meldung zur Modulprüfung [pdf]
Zusatzprüfungen [pdf]
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen [pdf] (außer Abschlussarbeiten)
Für die Bachelorarbeit gibt es keine Anmeldefrist. Die Zulassung kann jederzeit beantragt werden, wenn mindestens 180 Credit Points erworben wurden und das Praktikum absolviert wurde.
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.
Zusatzprüfungen müssen angemeldet werden, das entsprechende Formular ist unter "Anmeldung zu Modulprüfungen" zu finden.
Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen [pdf]
Kontakt
Hanna Druschke
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 -12 Uhr und 13 - 16 Uhr
+49 531 391 9121