KUNST.Lehramt B.A.

(in auslaufender Betreuung)

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.

Seit dem Wintersemester 2021/22 gibt es den neuen Bachelorstudiengang Kunstpädagogik an der HBK Braunschweig. Der Studiengang KUNST.Lehramt wird nur noch auslaufend betreut.

Studierende können noch bis zum 30.09.2025 ihr Studium nach der Fachspezifischen Anlage KUNST.Lehramt beenden, ab dem 01.10.2025 findet die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik Anwendung. In einem persönlichen Härtefall können Studierende auf Antrag bis max. 30.09.2026 nach der Fachspezifischen Anlage KUNST.Lehramt geprüft werden. Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2025 eingegangen sein.

Ausnahme: Studierende, die zum Stichtag 30.09.2021 im 11. Fachsemester oder höher eingeschrieben waren, werden ab dem 01.10.2022 automatisch in die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik überführt. Die betroffenen Studierenden wurden bereits per E-Mail informiert.

Auf Antrag ist ein Wechsel in die Fachspezifische Anlage Kunstpädagogik auch vor dem Wintersemester 2025/26 möglich. Bereichts erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.

 

Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.

Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle [pdf]

Der Profilbereich unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, insgesamt sind 30 Credit Points (CP) zu erlangen.

  • Der Pflichtbereich wird gänzlich an der TU studiert.
  • Die Wahlpflichtmodule und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen werden sowohl von der HBK als auch von der TU angeboten.
  • Im Wahlpflichtbereich müssen 2 Module studiert werden. Sie können frei aus den 11 angebotenen Modulen wählen, lediglich die Kombination des HBK-Moduls „Sprache & Medien“ mit dem TU-Modul „P5 Sprachen“ ist nicht möglich:

5 HBK-Module

6 TU-Wahlpflichtmodule


Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrumskönnen Sie sich anerkennen lassen, entweder im

  • HBK-Modul „Sprache und Medien“: Hierzu reichen Sie das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". Ein bestandener Sprachkurs wird immer als eine Lehrveranstaltung (3 CP) anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen zwei- oder vierstündigen Kurs handelt.
  • oder im TU-Modul „Sprachen“: Erläuterungen zur Anerkennung finden Sie hier.

Die Fachpraktische Prüfung muss spätestens eine Woche vor der Prüfung im Immatrikulations- und Prüfungsamt angemeldet werden. 

Meldeformular Fachpraktische Prüfung [pdf]

Anmeldezeitraum: 
Sommersemester01.05. - 15.06.
Wintersemester01.12. - 15.01.


Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Zusatzprüfungen und Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.

Meldung zur Modulprüfung [pdf]

Nachteilsausgleich

Für die Bachelorarbeit gibt es keine Anmeldefrist. Die Zulassung kann jederzeit beantragt werden, wenn mindestens 180 Credit Points erworben wurden und das Praktikum absolviert wurde.
Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.

Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Lisa Friedrich.

Antrag auf Anrechnung / Anerkennung [pdf]

Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.

Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]

Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.

Antrag auf Erfassung zusätzlicher Leistungen [pdf]

Kontakt

Immatrikulations- und Prüfungsamt
Hanna Druschke
Persönliche Sprechzeiten:
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
Montag - Freitag:
+49 531 391 9121