Landesstipendium Niedersachsen

Bewerbungsfrist

Vom 11.10. - 10.11.2024 können sich Studierende der HBK Braunschweig auf ein Landesstipendium Niedersachsen bewerben. 

Die HBK Braunschweig vergibt an Studierende der ersten Generation und Personen mit geringen Chancen durch Flucht oder soziale und finanzielle Härten 11 "Landesstipendien Niedersachsen" in Höhe von einmalig 500,00 Euro.

Die Unterlagen sind digital einzureichen. Schicken Sie hierfür eine Mail an regionales@hbk-bs.de mit dem Hinweis "Bewerbung Landesstipendium". Sie erhalten dann den entsprechenden Link für den Up-Load der Bewerbung.

Das Bewerbungsverfahren

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat der HBK Braunschweig im Rahmen des Programms „Landesstipendium Niedersachsen 2024“ Mittel in Höhe von 5.000,00 Euro für die Gewährung von 10 Stipendien in Höhe von in der Regel jeweils 500,00 Euro als einmalige Zahlung zur Verfügung gestellt.

Bewerben können sich
• besonders begabte Studierende,
• die im Wintersemester 2024/25 in einem grundständigen Studiengang oder konsekutiven Masterstudiengang der HBK Braunschweig immatrikuliert sind,
• aus einem nicht-akademischen Elternhaus kommen
(kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als einen Hauptschulabschluss) oder
• als Erste*r in ihrer Familie eine Hochschule besuchen
(in erster Generation) oder
• fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für ein Studium haben.
Studierende, die im Wintersemester 2024/25 beurlaubt sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben, sind von der Vergabe ausgeschlossen.

Sind die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt (s.o.) werden die Stipendien aufgrund von besonderen Leistungen oder herausgehobener Befähigungen vergeben, welche in erster Linie anhand einer von der Bewerberin oder dem Bewerber erstellten Leistungsübersicht bewertet werden;
bei Immatrikulierten im ersten Studiensemester eines grundständigen Studiengangs anhand der Abiturnote.
Sind Bewerbungen insoweit vergleichbar geeignet, aber nicht ausreichend Stipendien vorhanden, können Tätigkeiten in der studentischen bzw. akademischen Selbstverwaltung, ehrenamtliches Engagement, sonstige besondere soziale Umstände oder der Grad der finanziellen Bedürftigkeit den Ausschlag für die Förderung geben.

Die Bewerbungsvoraussetzungen und Vergabekriterien müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt und von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nachgewiesen sein. Bei Leistungskriterien können nur solche Leistungen berücksichtigt werden, die innerhalb des Jahres vor Ende der Antragsfrist erbracht wurden.
Die Vergabe erfolgt nach den vorgenannten Kriterien durch eine HBK interne Auswahlkommission.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.

Stipendiat*innen

Aus Mitteln des Landes Niedersachsen können jährlich 10 Student*innen mit einem Landesstipendium unterstützt werden.

Die Stipendiat*innen

Ein Landesstipendium Niedersachsen 2023 in Höhe von 500,00 Euro erhalten:

  • Maria Ammann, Freie Kunst
  • Sophie Blechschmidt, Kunstwissenschaft
  • Raphael D`Souza, Freie Kunst
  • Leevi Ervast, Kunstpädagogik
  • Anna Görnitz, Freie Kunst
  • Gina Kerber, KUNST. Lehramt
  • Phöbe Pätzold, Kunstpädagogik
  • Merve Gisou Rosenthal, Freie Kunst
  • Luca Schröder, Freie Kunst
  • Emilia Thoms, Freie Kunst
  • Siyu Zhu, Transformation Design

Kontakt

Loretta Bucher
Stabsstelle International Office und regionale Entwicklung
Gebäude 14, Raum 111
+49 531 391 9173

Formulare

 

Anlage zum Nachweis der Bedürftigkeit (Word-Datei).

Antrag auf Bewilligung eines Landesstipendiums (Word-Datei).