Darstellendes Spiel B.A.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.
Der Profilbereich unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, insgesamt sind 30 Credit Points (CP) zu erlangen.
- Der Pflichtbereich wird gänzlich an der TU studiert.
- Die Wahlpflichtmodule und die dazugehörigen Lehrveranstaltungen werden sowohl von der HBK als auch von der TU angeboten.
- Im Wahlpflichtbereich müssen 2 Module studiert werden. Sie können frei aus den 11 angebotenen Modulen wählen, lediglich die Kombination des HBK-Moduls „Sprache & Medien“ mit dem TU-Modul „P5 Sprachen“ ist nicht möglich:
5 HBK-Module
- alle Lehrveranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV)
- die Modulbescheinigungen für die HBK-Module im Downloadcenter des Prüfungsamtes
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
6 TU-Wahlpflichtmodule
- detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module
- alle Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnisder TU
Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrumskönnen Sie sich anerkennen lassen, entweder im
- HBK-Modul „Sprache und Medien“: Hierzu reichen Sie das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". Ein bestandener Sprachkurs wird immer als eine Lehrveranstaltung (3 CP) anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um einen zwei- oder vierstündigen Kurs handelt.
- oder im TU-Modul „Sprachen“: Erläuterungen zur Anerkennung finden Sie hier.
Besonderheit Fächerkombination Darstellendes Spiel / Kunstpädagogik
Studierende der HBK mit der Fächerkombination Darstellendes Spiel / Kunstpädagogik (oder umgekehrt) sind nicht gleichzeitig an der TU Braunschweig immatrikuliert. Bei der Anmeldung zu den Veranstaltungen in den Pflicht- und Wahlpflichtmodule an der TU sowie der Anmeldung zu den Prüfungsleistungen sind daher folgende Hinweise zu beachten:
Bildungswissenschaften:
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen der Bildungswissenschaften:
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über Stud.IP. Hier sind die Lehrveranstaltungen für die Domäne „HBK“ geöffnet, d.h. Sie können sich mit Ihrem HBK-Account anmelden.
Prüfungsanmeldung in den Bildungswissenschaften:
Da Sie ohne y-Nummer der TU Braunschweig nicht auf das Anmeldeportal QIS/LSF zugreifen können, melden Sie sich bitte direkt bei den Lehrenden mit einem S-Formular an. Das Formular wird auf der Homepage der FK6 eingestellt. Die Abgabefristen werden in den Lehrveranstaltungen kommuniziert.
Praktika:
Die Anmeldung zu den Schulpraktika und dazugehöriger Leistung erfolgt nach einem separaten Verfahren. Hierzu informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Homepage der FK6.
Für die Verbuchung ist die vollständig ausgefüllte Modulbescheinigung im Immatrikulations- und Prüfungsamt der HBK Braunschweig einzureichen:
Modulbescheinigung Praktikum [pdf]
Wahlpflichtmodule:
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen:
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt ebenfalls über Stud.IP. Hier sind die Lehrveranstaltungen für die Domäne „HBK“ geöffnet, d.h. Sie können sich mit Ihrem HBK-Account anmelden.
Prüfungsanmeldung:
Alle Studierenden melden die Prüfungen im Wahlpflichtbereich über ein spezielles Formular an. Es wird auf der Homepage der FK6 zum Download bereitgestellt.
Der Professionalisierungsbereich ist modular aufgebaut und unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Bis zum Ende des B.A.-Studiums sind insgesamt 30 Credit Points (CP) zu erlangen, jede Lehrveranstaltung (LV) ist dabei mit 3 CP, jedes Modul mit 6 CP dotiert. Die Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich unbenotet:
- Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) sind alle Lehrveranstaltungen des Professionalisierungsbereichs aufgeführt.
- Die Modulbescheinigungen finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes.
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
- Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrums können Sie sich im Professionalisierungsmodul „Sprache und Medien“ anerkennen lassen. Hierzu reichen Sie einfach das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". - Der Einführungs-Deutschkurs für ausländische Studierende ist in der Professionalisierung nicht anrechenbar.
WICHTIG:
Haben Sie den Professionalisierungsbereich bei Ihrer Studienverlaufsplanung von Anfang an mit im Blick und belegen Sie regelmäßig Seminare! Thematisch beliebte Kurse sind oft schnell ausgebucht – schieben Sie den Besuch der Seminare nicht ans Ende Ihres Studiums, da es keine Garantie gibt, immer auch in die (gewünschten) Kurse zu kommen.
Um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten, sind die Dozent*innen des Professionalisierungsbereichs durchgängig externe Lehrbeauftragte. Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen daher immer in unmittelbarem Anschluss an die absolvierte Lehrveranstaltung unterzeichnen, da die Dozent*innen später oft nicht mehr erreichbar sind und es ohne unterzeichnete Modulbescheinigung keinen Beleg über Ihre erfolgreiche Teilnahme gibt!
Eigenstudium (M9)
Eine Anmeldung für das Eigenstudium im Immatrikulations- und Prüfungsamt erfolgt nicht.
Die Prüfungsleistung kann jederzeit, mit Absprache der*des Prüfenden abgenommen werden. Die Bestätigung des dazugehörigen Kolloquiums sowie die Angabe zur Prüfungsleistung ist von der Lehrkraft auf dem Formular zu bestätigen. Im Anschluss ist das Protokollformular dem Immatrikulations- und Prüfungsamt (Frau Herbst) zu zuleiten.
Selbständiges Projekt (M10)
Das "Selbstständige Projekt" (M10) muss angemeldet werden. Es gibt keine Meldefrist.
Weitere Informationen sind den Hinweisen im Meldeantrag zu entnehmen.
Projektanmeldung M10 [pdf]
Anmeldezeitraum: | |
Sommersemester | 01.05. - 15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Zusatzprüfungen und Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Meldung zur Modulprüfung BA 2017 [pdf]
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen [pdf] (außer Abschlussarbeiten)
Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen möglich. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.
Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Lisa Friedrich.
Antrag auf Anrechnung / Anerkennung [pdf]
Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.
Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]
Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.
Kontakt
Nicole Herbst
Geb. 16 / Raum 006
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 Uhr und 13 - 14 Uhr
+49 531 391 9118