Kunstwissenschaft B.A.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.
Studienbeginn vor WS 2021/22:
Hauptfach: | Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle (2014) [pdf] |
Nebenfach: | Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle (2014) [pdf] |
Studienbeginn ab WS 2021/22:
Hauptfach: | Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle (2021) [pdf] |
Nebenfach | Modulbescheinigungen + Bewertungsprotokolle (2021) [pdf] |
Der Professionalisierungsbereich ist modular aufgebaut und unterteilt sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Bis zum Ende des B.A.-Studiums sind insgesamt 30 Credit Points (CP) zu erlangen, jede Lehrveranstaltung (LV) ist dabei mit 3 CP, jedes Modul mit 6 CP dotiert. Die Studienleistungen in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich unbenotet:
- Im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eVV) sind alle Lehrveranstaltungen des Professionalisierungsbereichs aufgeführt.
- Die Modulbescheinigungen finden Sie im Downloadcenter des Prüfungsamtes.
- Informationen zur Anerkennung von Gremientätigkeit über das Modul "Aktive Bürgerschaft"
- Bestandene Sprachkurse des Sprachenzentrums können Sie sich im Professionalisierungsmodul „Sprache und Medien“ anerkennen lassen. Hierzu reichen Sie einfach das Zertifikat des jeweiligen Sprachkurses im Prüfungsamt ein, verbunden mit dem Hinweis auf Anerkennung im Modul "Sprache und Medien". - Der Einführungs-Deutschkurs für ausländische Studierende ist in der Professionalisierung nicht anrechenbar.
WICHTIG:
Haben Sie den Professionalisierungsbereich bei Ihrer Studienverlaufsplanung von Anfang an mit im Blick und belegen Sie regelmäßig Seminare! Thematisch beliebte Kurse sind oft schnell ausgebucht – schieben Sie den Besuch der Seminare nicht ans Ende Ihres Studiums, da es keine Garantie gibt, immer auch in die (gewünschten) Kurse zu kommen.
Um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten, sind die Dozent*innen des Professionalisierungsbereichs durchgängig externe Lehrbeauftragte. Lassen Sie sich Ihre Modulbescheinigungen daher immer in unmittelbarem Anschluss an die absolvierte Lehrveranstaltung unterzeichnen, da die Dozent*innen später oft nicht mehr erreichbar sind und es ohne unterzeichnete Modulbescheinigung keinen Beleg über Ihre erfolgreiche Teilnahme gibt!
Das Praktikum muss nicht angemeldet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Vorgespräch mit der/dem Modulbeauftragten.
Anmeldezeitraum: | |
Sommersemester | 01.05. - 15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Meldung zur Modulprüfung (2014) [pdf] (Studienbeginn vor WS 2021/22)
Meldung zur Modulprüfung (2021) [pdf] (Studienbeginn nach WS 2021/22)
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen (außer Abschlussarbeiten) [pdf]
Die Anmeldung der Bachelorarbeit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen möglich. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.
Zulassungsvoraussetzungen: | |
Studienbeginn vor WS 2021/22 (PO 2014) | mindestens 120 Credit Points + Praktikum |
Studienbeginn ab WS 2021/22 (PO 2021) | mindestens 120 Credit Points + Praktikum + Nachweis Englisch B2 |
Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Dr. Burkhard Krüger.
Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.
Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]
Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.
Kontakt
Hanna Druschke
Geb. 16 / Raum 008
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 15:30 Uhr
+49 531 391 9121