Medienwissenschaften M.A.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, Formulare und Anträge, die Sie für Ihr Studium benötigen.
Die Modulbescheinigungen und Bewertungsprotokolle sind für die Pflicht- und Wahlpflichtmodule in einem PDF zusammengefasst.
Studierende sind verpflichtet, sich am Ende der Lehrveranstaltung die Teilnahme durch Unterschrift der/des Lehrenden auf der Modulbescheinigung bestätigen zu lassen. Da nicht jede*r Lehrende auch in nachfolgenden Semestern an der HBK Braunschweig tätig ist, sollte eine Kontaktaufnahme rechtzeitig erfolgen.
Die Modulbescheinigung ist am Ende des Semesters im Immatrikulations- und Prüfungsamt einzureichen. Der Nachweis kann Zugangsvoraussetzung für ein anderes Modul sein.
Entsprechend des Anmeldeformulars für die Modulprüfung ist das jeweilige Bewertungsprotokoll (PDF-Datei) auszudrucken und von der/dem Studierenden jeder schriftlichen Prüfungsleistung beizufügen bzw. bei mündlichen Prüfungen oder einer Klausur am Tag der Prüfung mitzubringen.
Das Praktikum muss nicht angemeldet werden. Sinnvoll ist allerdings ein Vorgespräch mit der/dem Modulbeauftragten.
Anmeldezeitraum: | |
Sommersemester | 01.05. -15.06. |
Wintersemester | 01.12. - 15.01. |
Nach dem Ausfüllen müssen die Anmeldeformulare unterschrieben als PDF an i-amt@hbk-bs.de gesendet werden.
Wichtig: Ohne Anmeldung kann die Prüfungsleistung nicht gewertet werden! Dies gilt auch für Prüfungsleistungen, die für ein späteres Masterstudium "vorstudiert" werden.
Meldung zur Modulprüfung [pdf]
Antrag auf Abmeldung einer Prüfungsleistung [pdf]
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftliche Prüfungsleistungen (außer Abschlussarbeiten) [pdf]
Die Anmeldung der Masterarbeit ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen möglich. Ob die Voraussetzungen erfüllt werden, sollte im Vorfeld mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt abgeklärt werden.
Die Anrechnungsbestätigung erfolgt in der Regel durch die Studiengangskoordination bzw. den wissenschaftlichen Dienst des Instituts, derzeit Jasmin Kathöfer.
Zusatzprüfungen müssen innerhalb des Meldezeitraums (siehe „Anmeldung zu Modulprüfungen”) angemeldet werden. Das Ergebnis der Zusatzprüfung/en und die erreichte Zahl der Credit Points werden auf Antrag in das Verzeichnis der bestandenen Module unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgenommen, wenn das gesamte Modul abgeschlossen wurde.
Antrag auf Zulassung zu Zusatzprüfungen [pdf]
Werden nur einzelne Lehrveranstaltungen/Seminare/Übungen eines Moduls besucht, können diese auf Antrag der/des Studierenden ebenfalls unter der Bezeichnung „Zusätzlich erbrachte Leistungen“ aufgeführt werden. Eine Ausweisung von Credit Points erfolgt nicht.
Kontakt
Geeske Baur
Geb. 16 / Raum 007
Montag und Dienstag: 10 - 12 Uhr
Donnerstag 10 -12 Uhr und 13 - 14 Uhr
+49 531 391 9127